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Wasserrechliche Erlaubnis

Jeder, der gereinigtes häusliches Abwasser und Niederschlagswasser in ein Gewässer einleitet, benötigt eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde (Kreis Gütersloh).

Auch die Entnahme von Grundwasser ist erlaubnispflichtig, wenn das geförderte Trinkwasser zur Versorgung von mehr als einem Haushalt dient oder wenn das Anwesen gewerblich genutzt wird.

Antrag Regenwasser

Antrag Grundwasserentnahme

Fachbereich
Fachbereich 3: Planen, Bauen, Umwelt
Straße
Münsterstraße 16
Ort
33775 Versmold
Montag:08.00–12.30 Uhr
Dienstag:08.00–12.30 Uhr
Mittwoch:08.00–12.30 Uhr
Donnerstag:08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag:08.00–12.30 Uhr

Ansprechperson

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereichs stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:

 

Kontakt

Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
mlvrsmldd

Virtuelle Poststelle (VPS)

Öffnungszeiten

Rathaus allgemein:
Mo-Fr: 8-12.30 Uhr
Do auch 14-18 Uhr

Weitere Öffnungszeiten

 

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