Jeder, der gereinigtes häusliches Abwasser und Niederschlagswasser in ein Gewässer einleitet, benötigt eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde (Kreis Gütersloh).
Auch die Entnahme von Grundwasser ist erlaubnispflichtig, wenn das geförderte Trinkwasser zur Versorgung von mehr als einem Haushalt dient oder wenn das Anwesen gewerblich genutzt wird.
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00–12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
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