Für die Abfuhr von Abwasser und Schlamm aus den Grundstücksentwässerungsanlagen (abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen) mittels Entsorgungsfahrzeug werden Benutzungsgebühren erhoben aufgrund der Entsorgungssatzung der Stadt Versmold.
Die Benutzungsgebühren werden mit einem Einzelbescheid unmittelbar nach Vollzug der Entsorgungsleistung erhoben.
Die Abfuhr richtet sich nach dem von der Stadt Versmold aufgestellten Entsorgungsplan.
Die aktuellen Gebührensätze finden Sie hier.
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00–12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereichs stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
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Do auch 14-18 Uhr
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