Neben diesem baurechtlichen Aspekt werden schädliche Umwelteinwirkungen durch den Betrieb von Anlagen, insbesondere aber auch durch das Verhalten von Personen verursacht. Hierzu zählt z. B. der Betrieb von Rasenmähern in der Mittagszeit, das Grillen oder Ver- bzw. Abbrennen von Gegenständen im Freien, die Benutzung von Tongeräten, das Laufenlassen von Motoren und das Halten von Tieren. In diesen Fällen liegt die Zuständigkeit in der Regel bei der Stadt Versmold als örtliche Ordnungsbehörde. Teilweise sind jedoch auch in diesen Bereichen andere Immissionsschutzbehörden für die Beseitigung der Zustände verantwortlich.
Die zuständigen Mitarbeiter geben gerne dazu Auskunft bzw. nennen im Bedarfsfalle die fachlich zuständige Stelle.
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00–12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
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