Der Kanalanschlussbeitrag ist eine nach den § 8 KAG NRW vom Grundstücks-eigentümer zu entrichtende Kommunalabgabe, mit der die Kommune den finanziellen Ersatz der Investionen für einen Kanalanschluss für ein Baugrundstückes verlangt.
Mit dem Beitrag beteiligt sich der Grundstückseigentümer an allen Teilen der öffentlichen Abwasseranlage, die aus dem Kanalnetz, der Zentralkläranlage Versmold und allen Sonderbauwerken sowie Pumpwerken in den Ortsteilen besteht.
Bemessungsgrundlage ist die bevorteilte Grundstücksfläche.
Der Beitrag wird für jedes Grundstück nur einmal erhoben.
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00–12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
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