Messen, Ausstellungen, Großmärkte, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte und Volksfeste werden auf Antrag des Veranstalters nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung festgesetzt. Auf Antrag können, sofern keine Gründe des öffentlichen Interesses entgegenstehen, Großmärkte, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte und Volksfeste für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer festgesetzt werden.
Die Festsetzung eines Wochenmarktes, eines Jahrmarktes oder eines Spezialmarktes verpflichtet den Veranstalter zur Durchführung der Veranstaltung.
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00–12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
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Stadt Versmold
Münsterstraße 16
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Mo-Fr: 8-12.30 Uhr
Do auch 14-18 Uhr
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