In Versmold werden u.a. für Tanzveranstaltungen gewerblicher Art sowie für das Aufstellen von Geldspiel-und Unterhaltungsgeräten in Spielhallen und Gaststätten Vergnügungssteuern erhoben.
Für steuerpflichtige Tanzveranstaltungen gilt ein Steuersatz von 20 % auf den Eintrittspreis.
Steuerfrei sind Familienfeiern, Betriebsfeiern und nicht gewerbsmäßige Veranstaltungen.
Die steuerpflichtigen Veranstaltungen sind 2 Wochen vor ihrem Beginn bei der Stadt anzuzeigen.
Steuerschuldner ist der Veranstalter der Tanzveranstaltung bzw. der Aufsteller der Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte
Für Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte beträgt der Regelsteuersatz 20 % von der Nettokasse, die unter Vorlage eines Zählwerksausdrucks nachzuweisen ist.
Kann kein Zählwerksausdruck vorgelegt werden, muss nach folgenden Sätzen pauschalierend geschätzt werden:
in Spielhallen:
in Gaststätten:
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00–12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereichs stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
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Do auch 14-18 Uhr
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