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Vergnügungssteuer

In Versmold werden u.a. für Tanzveranstaltungen gewerblicher Art sowie für das Aufstellen von Geldspiel-und Unterhaltungsgeräten in Spielhallen und Gaststätten Vergnügungssteuern erhoben.

Für steuerpflichtige Tanzveranstaltungen gilt ein Steuersatz von 20 % auf den Eintrittspreis.
Steuerfrei sind Familienfeiern, Betriebsfeiern und nicht gewerbsmäßige Veranstaltungen.
Die steuerpflichtigen Veranstaltungen sind 2 Wochen vor ihrem Beginn bei der Stadt anzuzeigen.
Steuerschuldner ist der Veranstalter der Tanzveranstaltung bzw. der Aufsteller der Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte

Für Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte beträgt der Regelsteuersatz 20 % von der Nettokasse, die unter Vorlage eines Zählwerksausdrucks nachzuweisen ist.

Kann kein Zählwerksausdruck vorgelegt werden, muss nach folgenden Sätzen pauschalierend geschätzt werden:

in Spielhallen:

  • für Geldspielgeräte 240 € / Apparat / angefangener Kalendermonat
  • für Unterhaltungsgeräte 35 € / Apparat / angefangener Kalendermonat 

in Gaststätten:

  • für Geldspielgeräte 60 € / Apparat / angefangener Kalendermonat 
  • für Unterhaltungsgeräte 25 € / Apparat / angefangener Kalendermonat
Fachbereich
Fachbereich 4: Finanzen
Straße
Münsterstraße 16
Ort
33775 Versmold
Montag:08.00–12.30 Uhr
Dienstag:08.00–12.30 Uhr
Mittwoch:08.00–12.30 Uhr
Donnerstag:08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag:08.00–12.30 Uhr

Ansprechperson

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereichs stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:

 

Kontakt

Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
mlvrsmldd

Virtuelle Poststelle (VPS)

Öffnungszeiten

Rathaus allgemein:
Mo-Fr: 8-12.30 Uhr
Do auch 14-18 Uhr

Weitere Öffnungszeiten

 

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