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2. Beteiligung 4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Versmold

25.03.2024

Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 26 April 2024

Nach der neuen EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Kommunen dazu verpflichtet, alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Grundlage für die Erstellung des jeweiligen Lärmaktionsplans sind in Nordrhein-Westfalen die durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) veröffentlichten Lärmkarten für Kommunen außerhalb von Ballungsräumen. Bzgl. Straßenverkehrslärm erfasst sind in diesen Lärmkarten stark befahrene Hauptstraßen (in der Regel Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr.

Für die Stadt Versmold besteht erstmalig die Verpflichtung, bis zum 18. Juli 2024 einen Lärmaktionsplan der 4. Stufe für die betroffenen Straßenabschnitte aufzustellen und zu beschließen.
Die Lärmbelastung durch Schienenwege ist nicht Bestandteil des Lärmaktionsplans der Stadt Versmold. Die Lärmaktionsplanung für Schienenwege erfolgt durch das Eisenbahn-Bundesamt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung.
In der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Bürgerinnen und Bürger über die Aufstellung des Lärmaktionsplans informiert sowie die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Stadt Versmold auf dem Online-Portal „Beteiligung NRW“ des Landes Nordrhein-Westfalen für Beteiligungen der Öffentlichkeit dargestellt. Im Zeitraum vom 15. Januar 2024 bis 19. Februar 2024 bestand die Möglichkeit, über das Online-Portal eigene Hinweise zur Lärmbelastung in Versmold mitzuteilen.

Die eingegangenen Anmerkungen mit Hinweisen zu Problemsituationen und Vorschlägen zur Verbesserung der Lärmsituation wurden zur Kenntnis genommen und nunmehr der Entwurf des Lärmaktionsplans mit Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung erstellt. Es ist festzustellen, dass sich der kartierte Lärm ausschließlich an nicht kommunalen Straßen befindet. Maßnahmen zur Lärmminderung sowie straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen, sind in den betreffenden Bereichen durch den jeweiligen Straßenbaulastträger durchzuführen. Der Lärmaktionsplan wurde am 13. März 2024 in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Energie, Klima und Umwelt vorgestellt.

Jetzt erfolgt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Hier werden Anmerkungen zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes gesammelt. Zudem erfolgt eine Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange und anderen Behörden.
Die Beteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Versmold für Bürgerinnen und Bürger erfolgt wieder über das Online-Portal „Beteiligung NRW“, der Zugang zur Online-Beteiligung ist unter https://beteiligung.nrw.de/portal/versmold/beteiligung/themen/1006435 möglich.

Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplans können im Zeitraum vom 22. März 2024 bis 26. April 2024 abgegeben werden.

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