Beschreibung/ Informationen (mögl. Gebühren, mitzubringende Unterlagen etc.): Soweit der Schulweg nicht mit Privatfahrzeugen (z.B. PKW, Fahrrad) oder zu Fuß zurückgelegt wird, erfolgt die Beförderung der Schülerinnen und Schüler in Versmold seit dem 01.01.2009 im Rahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere durch die Busse der Linien 71.5, 71.6, 71.7 und 71.8.
Über die Gewährung von Schülerfahrkosten entscheidet die Stadt Versmold bzw. das CJD Versmold im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die Schüler/innen der in ihrer Trägerschaft stehenden Schulen.
Schülerfahrkosten werden grundsätzlich übernommen, wenn der kürzeste Schulweg (Fußweg) in der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und der nächstgelegenen Schule in der
Der Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Schuljahr. Die Schulwege werden individuell ausgemessen. Es gilt der fußläufige Weg zur nächstgelegenen Schule.
Übernommen werden die wirtschaftlichsten Beförderungskosten bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 100 EUR (Ausnahme: bei geistiger oder körperlicher Behinderung oder länger als 8 Wochen dauernder Erkrankung). Als wirtschaftlichste Beförderung gelten in der Regel öffentliche Verkehrsmittel.
Antragsformulare sind in allen Schulsekretariaten der Versmolder Schulen sowie im Rathaus erhältlich.
Auskünfte zu den Fahrplänen und Fahrpreisen der Bus- und Bahnverbindungen in Ostwestfalen-Lippe erteilt die Hotline 0 18 01 / 21 22 21. Eine elektronische Fahrplanauskunft gibt es im Internet unter www.owlverkehr.de
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00–12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereichs stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
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Rathaus allgemein:
Mo-Fr: 8-12.30 Uhr
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