Die Stadt Versmold ist Schulträger folgender Schulen:
Weitergehende Informationen zu den einzelnen Schulen
§ 79 des Schulgesetzes NRW vom 15.02.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2011, besagt, dass die Schulträger verpflichtet sind, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.
Die Wahrnehmung der Schulträgeraufgaben der Stadt umfasst innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens vielfältige Serviceleistungen für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern sowie für die betreffenden Schulen der Stadt.
Eine enge Zusammenarbeit besteht darüber hinaus seit fünfzig Jahren mit den ortsansässigen Jugenddorf-Christophorus-Schulen (Sekundarschule, Gymnasium).
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00–12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereichs stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
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Rathaus allgemein:
Mo-Fr: 8-12.30 Uhr
Do auch 14-18 Uhr
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